Radschutzstreifen statt Radweg

GIESSEN – Mit Freigabe des zweiten Bauabschnitts in der sanierten Ludwigstraße in Gießen hat die Stadt in einer Pressemeldung auf die besonderen Regelungen für Verkehrsteilnehmende bei Radschutzstreifen hingewiesen. Auch am Berliner Platz stehen Anpassungen der Verkehrsführung und Fahrbahnmarkierungen an.

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Seit November 2022 wird die Ludwigstraße in Gießen grundlegend erneuert. Die Sanierung fand in drei Bauabschnitten statt und soll im August 2024 abgeschlossen sein.

Verkehrszeichen macht Unterschied deutlich

Im jetzt für den Verkehr freigegeben zweiten Bauabschnitten sind auch Radschutzstreifen angelegt, die sich in einigen Punkten von – im ersten Moment ähnlich aussehenden – Radwegen unterscheiden. Ein deutliches Unterscheidungsmerkmal ist das fehlende kreisrunde Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrrad auf blauem Grund, das einen Radweg kennzeichnen würde. Über die Details der neuen Radschutzstreifen informierte die Stadt Gießen in einer Pressemitteilung.

Radschutzstreifen sind demnach bereits in der oberen Ludwigstraße, der Ringallee und der Robert-Sommer-Straße in Gießen vorhanden. Diese Radverkehrsanlagen werden durch das Verkehrszeichen 340 (Markierungen und Piktogramm) ausgewiesen.

Regelungen rund um den geschützten Bereich

Der Schutzstreifen gehört grundsätzlich den Radfahrenden: Das heißt, dass Kraftfahrzeuge den Schutzstreifen ausschließlich im Begegnungsverkehr mit Schwerverkehr befahren dürfen, egal, ob Radfahrende gerade auf dem Schutzstreifen unterwegs sind oder nicht. Der Schutzstreifen darf zum Abbiegen überquert werden, wenn eine Hofeinfahrt erreicht werden soll oder wenn man ausgewiesene Parkplätze neben dem Schutzstreifen benutzen möchte. All das nur, wenn der Radverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Deshalb gilt auch ein generelles Haltverbot. Bei Nichtbeachten werden Verwarnungs- bzw. Bußgelder in Höhe von 55 Euro bis maximal 100 Euro fällig. Auch ein Punkt in Flensburg droht bei Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall. Fahrzeuge, die auf einem Schutzstreifen parken, können sofort abgeschleppt werden. Hier würden weitere Kosten in Höhe von mindestens 284 Euro entstehen.

„Das soll den Verkehr sicherer machen. Insbesondere ermöglichen diese Führungen dem Radverkehr, sich bei Rot an den Kreuzungen vor den wartenden Kfz aufzustellen, und sich damit nicht im ‚toten‘ Winkel der Autofahrer befinden.“.

Alexander Wright, Bürgermeister der Stadt Gießen

Radfahrer oder Elektrokleinstfahrzeuge dürfen innerorts nur mit einem Mindestabstand von 1,5 m überholt werden. Die geringe Fahrbahnbreite in der Gießener Ludwigstraße macht ein Überholen mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand bei Gegenverkehr unmöglich. Auch ohne entgegenkommendes Fahrzeug muss bei einem Überholvorgang die Mitte der Straße genutzt werden. Der Überholabstand muss immer zu Radfahrern auf dem Schutzstreifen oder auf dem Radfahrstreifen eingehalten werden.

Keine Benutzungspflicht, aber Rechtsfahrgebot

Eine Benutzungspflicht für den Schutzstreifen für Radfahrende besteht nicht, da es sich nicht um einen durch Verkehrszeichen ausgewiesenen baulichen Radweg oder markierten Radfahrstreifen handelt. Dem entsprechend gibt es keine Bußgelder in diesem Zusammenhang. Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot, was die Nutzung in der Regel einschließt. Radfahrende müssen nach dem Rechtsfahrgebot immer in Fahrtrichtung auf dem Schutzstreifen fahren. Sogenannte Geisterfahrer müssen mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Das Ausweichen auf einen nicht durch Beschilderung oder Markierung freigegebenen Gehweg ist auch verboten und wird laut Bußgeldkatalog mit 55 Euro geahndet.

Umweltspur und weitere Neuerungen

Ab Montag (24.06.) werden Arbeiten an der Fahrbahnmarkierung und den Ampelanlagen im Bereich des Berliner Platzes in Gießen durchgeführt. In der knapp zweiwöchigen Bauzeit werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung und Sicherung des Verkehrs umgesetzt. Ziel ist es, eine sichere Verkehrsführung für den Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit für alle Verkehrsarten, insbesondere für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), zu erhöhen.

Ein zentraler Bestandteil der Arbeiten ist die Einführung einer Umweltspur am Berliner Platz. Eine der drei derzeit zum Berliner Platz führenden Fahrspuren wird in eine Spur für Radfahrende und Busse umgewandelt. Die sogenannte Umweltspur wird durch eine eigene Ampelschaltung vom übrigen Verkehr getrennt. Zusätzlich wird ein Radfahrstreifen auf dem Innenring der Ostanlage markiert. An den Haltelinien der Ostanlage und Südanlage werden vorgezogene Aufstellbereiche für Radfahrende markiert. Außerdem wird ein indirektes Linksabbiegen aus der Süd- bzw. Ostanlage in Richtung Berliner Platz bzw. Neuen Bäue eingerichtet. Um über die neuen Verkehrsführungen zu informieren, werden vor dem Kreuzungspunkt Hinweistafeln aufgestellt. Am Fuß- und Radüberweg Berliner Platz/Löberstraße werden die Radfurten im Kreuzungsbereich auf Höhe der Einmündungen rot markiert.

Alle Details der geplanten Maßnahmen und einen Vorher-Nachher-Vergleich findet ihr hier.

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Stephan Dietel
Gründer | Redaktionsleitung | CvD | Ressortleitung Straße | Leitung Multimediaredaktion | sd@radsportnachrichten.com

Er wohnt im Gießener Ortsteil Rödgen und legte im Jahr 2001 mit Erlebnisberichten über selbst gefahrene Radrennen den Grundstein. Mit großem Interesse am Radsport und am Journalismus entwickelt er mit seinem Team die Radsportnachrichten aus Mittelhessen immer weiter.

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